Stellplatzbedingungen

Allgemein

  1. Der Stellplatz ist nur zum Abstellen des registrierten Fahrzeuges zu nutzen.
  2. Eine Untervermietung oder Überlassung des Platzes an Dritte, sowie bauliche Veränderungen sind nicht gestattet.
  3. Das Waschen der Fahrzeuge sind weder auf dem Stellplatz noch auf dem Gelände erlaubt.
  4. Beim Austritt von Flüssigkeiten sind diese umgehend zu beseitigen.
  5. Auf dem Gelände gilt absolutes Rauchverbot.
  6. Der Mieter hat den Stellplatz sauber zu halten.
  7. Bei der Ein- und Ausfahrt hat der Mieter mit Sorgfalt vorzugehen. Bei Schäden sind diese umgehend zu melden.

Nacht-Stellplatz

  1. Anreise ab 13 Uhr, Abreise bis 12 Uhr.
  2. Hunde sind nicht erlaubt.
  3. Im Haupthaus stehen WC und Dusche zur Verfügung.
  4. Wir bieten keine Infrastruktur wie Strom, Trinkwasser, Internet oder Entsorgungsmöglichkeiten für Chemietoiletten.
  5. Zahlung: Mit der Buchung erhalten Sie die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer per E-Mail. Diese ist vor dem Aufenthalt zu bezahlen.
  6. Kündigung: Der Stellplatz kann bis zwei Tage vor der Anreise storniert werden.

Dauer-Stellplatz

  1. Die Zufahrten zu den Plätzen werden vom Vermieter freigehalten. Das abgestellte Fahrzeug kann der Vermieter jederzeit bringen und abholen.
  2. Auf den Dauer-Stellplätzen ist das Übernachten nicht erlaubt.
  3. Die Lagerung von Kraftstoffen, Öl, Gasflaschen und anderen brennbaren Flüssigkeiten sind ausdrücklich verboten.
  4. Zahlung: Die Miete ist jeweils monatlich im Voraus fällig. Die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer wird automatisch per E-Mail zugestellt.
  5. Kündigung: Der Stellplatz kann monatlich gekündigt werden und ist nach Beendigung des Mietverhältnisses im gereinigten Zustand vollständig zu räumen. Wird der Platz nach Mietende nicht spätestens nach 7 Tagen geräumt, verlängert sich die Platzmiete um einen Monat.
  6. Zahlungsversäumnis: Wird die Platzmiete nicht spätestens nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, wird das Fahrzeug kostenpflichtig durch ein externes Abschleppunternehmen entfernt.

Haftung

Das Einstellen des Fahrzeuges erfolgt auf Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges. Der Mieter haftet für Verunreinigungen durch Öl oder Benzin, sowie für alle Schäden, die bei der Benutzung des Stellplatzes oder infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn schuldhaft verursacht werden.

Nebenabreden

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.